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Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes1

2019-6-13 · (Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel RidoHiMi) Der GKV-Spitzenverband hat am 11. November 2013 auf der Grundlage von § 40 Abs. 5 Satz 3 SGB XI die nachstehenden Richtlinien über die Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie zur Bestimmung des Verhältnisses zur Aufteilung der Ausgaben

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